Tausende Asylsuchende verschwinden aus Unterkünften bzw. vom gemeldeten Wohnort – inklusive polizeibekannter Personen.

Ein greifbares Beispiel: Rheinland-Pfalz. Dort waren zwischen 1. Juli 2024 und Ende 2025 laut Integrationsministerium 923 Personen „abgängig“ – 9,1 % von 10.120 aufgenommenen Asylsuchenden. Als „abgängig“ gilt, wer mehr als drei Tage nicht in der Einrichtung war.

Und das ist kein Einzelfall. Laut WELT unter Verweis auf das BAMF wurden im 1. Halbjahr 2025 über 7.000 Asylverfahren eingestellt, weil Betroffene nicht mitwirkten.

Was heißt das in der Praxis?

Identitäten ungeklärt, Aufenthaltsorte unbekannt, Rückführungen scheitern.

Selbst „Reformprojekte“ laufen ins Leere: Brandenburg habe nur fünf Personen nach Polen überstellt – viele tauchen unter.
Das ist Kontrollverlust. Und der ist politisch gemacht.

Wer Grenzen nicht schützt, Abschiebungen nicht konsequent durchsetzt und Verfahren nicht wasserdicht organisiert, produziert genau diese „Abgänge“.

🇩🇪 Es ist Zeit:

– Identität & Herkunft zuerst klären (ohne Papiere: kein Verfahren auf „Vertrauensbasis“).

– Konsequente Aufenthaltsbeendigung! Wenn jemand untertaucht, wer sich entzieht, wirkt nicht mit und verwirkt somit seinen Schutz.

– Rückführungen durchsetzen: Rücknahmeabkommen, Druckmittel, Abschiebegewahrsam, wo nötig.

– „Sogwirkung“ reduzieren: Leistungen strikt an Mitwirkung, Identität und Aufenthaltsstatus koppeln. Sach- statt Geldleistungen.

Frage an die „Verantwortlichen“:
Wenn bei 923 „abgängigen“ Personen keiner weiß, wo sie sind – wer garantiert dann eigentlich Sicherheit und Rechtsstaat?

Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/plus697097bf0452f09d7ec5d143/untergetauchte-migranten-ploetzlich-verschwunden-die-rechtlich-heiklen-abgaenge-von-asylbewerbern.html