Der sogenannte „Polizeibeauftragte“ des Bundes, Ulrich Peter „Uli“ Grötsch, fordert allen Ernstes, AfD-Mitglieder pauschal aus dem Polizeidienst zu entfernen. Kein Verdacht, kein Fehlverhalten – allein die Parteimitgliedschaft reicht aus.
Das ist nicht nur anmaßend, das ist verfassungswidrig. Artikel 3 GG lässt grüßen!
➡️ Grötsch ist kein unabhängiger Beamter, sondern ein langjähriger SPD-Funktionär – also ein Sozialist durch und durch. Gerade er maßt sich an, den Staatsdienst politisch säubern zu wollen.
Wie glaubwürdig ist ein Polizeibeauftragter (SPD), der die Opposition bekämpfen will – statt sich für Recht und Gesetz einzusetzen? Wer so denkt, hat den Boden demokratischer Prinzipien längst verlassen.
Das ist autoritäres Denken im roten Gewand.
Und wieder heißt es: Die AfD radikalisiert sich!
Mal ehrlich: Die wievielte „Radikalisierung“ ist das jetzt eigentlich?
Seit unserer Gründung behauptet man das – und jedes Mal ohne Belege. Dieses Märchen wird nicht wahrer, je öfter man es erzählt.
Fakt ist: Von der AfD geht keine Gefahr aus.
Gefährlich sind Parteien, die den demokratischen Wettbewerb am liebsten verbieten würden, wenn er nicht zu ihren Gunsten läuft.
Wer glaubt, die Opposition mit Berufsverboten, Unterstellungen und politischer Ausgrenzung bekämpfen zu müssen, sollte zuerst sein eigenes Demokratieverständnis hinterfragen.
Die Maske fällt: Wer die Opposition nicht argumentativ schlägt, versucht es halt mit Einschüchterung, Diskreditierung und Verboten.
Es ist Zeit, die Frage zu stellen:
Wer gefährdet hier eigentlich die Demokratie – Die einzig wahre Opposition oder jene, die sie unterdrücken wollen?