Wie lange will die Bundesregierung noch zusehen?
Nach § 50 Abs. 1 und § 58 Abs. 1 AufenthG ist die Rechtslage eindeutig:
Wer kein Aufenthaltsrecht hat, muss Deutschland verlassen.
Wer nicht freiwillig geht, soll abgeschoben werden.
So steht’s im Gesetz – doch in der Praxis sieht es anders aus.
In Deutschland leben laut Ausländerzentralregister (Stand: Ende August) rund 951.000 Syrer.
Einige von ihnen kehren freiwillig zurück, um beim Wiederaufbau ihres Landes zu helfen – doch das bleibt die Ausnahme.
Während viele ausreisepflichtig sind, werden Rückführungen häufig mit „humanitären Gründen“ verzögert oder ausgesetzt.
Die großflächigen Kampfhandlungen in Syrien sind weitgehend beendet – dennoch bleibt die Rückführungspolitik auf Eis.
Dabei gilt: Ein Rechtsstaat darf seine eigenen Gesetze nicht ignorieren.
Es ist Zeit:
❗️Recht ist keine Empfehlung, sondern Verpflichtung!
❗️Schluss mit Dauer-Duldungen und endlosen Debatten
❗️Rückführungen müssen endlich konsequent umgesetzt werden.
➡️ Recht und Gesetz umsetzen – oder das Vertrauen der Bürger verspielen!
Was meint ihr?
Quelle: https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/syrer-abschiebung-union-migration-100.html