Vermummungsverbot nur auf dem Papier?
Zur „Antifa“-Demo am 18.10.2025 liegt jetzt die Antwort der Staatsregierung vor. Ergebnis: Es gab Schlauchschals, Schirme als Sichtschutz, zusammengebundene Transparente und sogar Rauchfackeln – aber am Ende soll es keinen Verdacht auf Verstöße gegen das Vermummungsverbot gegeben haben.
Besonders auffällig:
„Kälteschutz“ wird als Begründung genannt – ohne dokumentierte Wetterdaten.
„Nicht mehr festzustellen“ wird behauptet – ohne klare Kriterien, wie das überhaupt gemessen wurde.
Und trotz Identitätsfeststellungen im Vorfeld sowie polizeilicher Dokumentation ist der Täter der Rauchfackel weiter unbekannt.
So entsteht der Eindruck: viel Deutung, wenig Konsequenz. Wer Recht durchsetzen will, braucht klare Maßstäbe – und den Willen, sie anzuwenden.
Rechtsstaat heißt: gleiche Regeln für alle. Auch für die, die gern anonym bleiben.
Schaut es euch selbst an ob eine Identitätsfeststellung möglich gewesen wäre oder nicht.
S_66225 – Vermummungsverbot bei Antifa Demo in Weiden am 18.-Oktober 2025
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