Ein afghanischer Täter ersticht in Baden-Württemberg einen Jogger mit mehreren Messerstichen. Das Gericht erklärt ihn für schuldunfähig – Freispruch vom Mordvorwurf. Statt Haft wartet nun eine Unterbringung in der Psychiatrie auf unbestimmte Zeit.
Dass jemand, der einen anderen Menschen eiskalt ermordet nicht ganz dicht ist, liegt auf der Hand!
Dass darf aber kein „Freifahrtsschein“ zur Schuldunfähigkeit sein!
Kosten für die Steuerzahler: über 100.000 € pro Jahr – fast doppelt so teuer wie Gefängnis.
Keine feste Strafe: Entlassung jederzeit möglich, wenn Gutachter es empfehlen.
Komfortablere Unterbringung: Therapie, Freizeitangebote, intensive Betreuung.
- Die Richterin sagt: „Das Opfer war schlicht zur falschen Zeit am falschen Ort.“
⚠️ Das ist zynisch! Nein – der Täter war am falschen Ort!
Der Täter war bereits:
– Polizeibekannt, mehrfach straffällig.
– 2023: Verurteilt wegen Betrugs.
– 2024: Verurteilt wegen Körperverletzung und Bedrohung.
– Weitere Verfahren wegen Körperverletzung und Leistungserschleichung.
Während unsere Bürger Angst vor Messerattacken haben, sollen sie auch noch die Luxuskosten für Täter tragen. Die Bundesregierung schaut weg.
Es ist Zeit:
✅ Konsequente Abschiebung straffälliger Ausländer.
✅ Null Toleranz für importierte Gewalt.
✅ Sicherheit für unsere Bürger statt Täterbetreuung auf Staatskosten.