Das Bundesverfassungsgericht beanstandet eine Reihe von Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz des Freistaats.
Es war 2016 auf Bestreben der CSU grundlegend überarbeitet worden.
Verfassungswidrige Vorschriften:
⁃ Wohnraumüberwachung
⁃ Online-Durchsuchung
⁃ Ortung von Mobilfunkendgeräten
⁃ Auskunft über Verkehrsdaten aus Vorratsdatenspeicherung
⁃ Verdeckte Mitarbeiter und V-Leute
⁃ Observation außerhalb der Wohnung
Quelle:
https://www.sueddeutsche.de/politik/bundesverfassungsgericht-verfassungsschutz-bayern-urteil-1.5572778
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