Diakonie driftet immer weiter ab: Mitarbeiter, die AfD wählen, sollen rausgeworfen werden

Ich halte diese Drohung des Diakonie-Präsidenten Rüdiger Schuch gegenüber den Mitarbeitern der Einrichtungen der Diakonie in Deutschland für nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar.
Als langjähriger Arbeitnehmervertreter unterstütze ich daher nachdrücklich die Anzeige meiner Parteikollegin Beatrix von Storch gegen Rüdiger Schuch.

Seine Kündigungsandrohung ist eindeutig Wählernötigung gemäß § 108 Strafgesetzbuch.

Im Falle einer „Wählernötigung“ drohen schon in minderschweren Fällen bis zu fünf Jahre Haft.

Ich hoffe, dass der Rechtsstaat den offenkundigen Angriff des evangelischen Kirchenmannes auf das Demokratieprinzip mit aller Schärfe verfolgt!

Quelle:
https://deutschlandkurier.de/2024/05/linksgruene-amtskirche-380-000-protestanten-treten-aus-storch-afd-zeigt-diakonie-chef-wegen-noetigung-an/