Mit der Einführung des Bürgergelds rechnet es sich für viele nicht mehr zu arbeiten.

Der Abstand zwischen Nettogehalt und Bürgergeld ist zu gering.

Sanktionen des Jobcenters sind derzeit so gut wie ausgeschlossen, wenn jemand nicht mitwirkt, um eine Anstellung zu bekommen.

Hubertus Heil (SPD) wollte dies ändern. Eine Verschärfung wird es aber nicht geben.

Nur mit hohen bürokratischen Hürden kann künftig das Bürgergeld gekürzt werden:

Wohnung und Heizungen werden aber auf jeden Fall weiterbezahlt.
Darüber würde sich so mancher Arbeitnehmer freuen.

Keine Kürzung hat man zu befürchten, wenn man imstande ist, „eine Diskriminierung am aufgegebenen Arbeitsplatz darzulegen“ (Weisung, S. 12).
Eine Einladung und Anweisung an alle, die nicht m ännlich, w eiblich und d eutsch sind?

Hier findet man die aktuelle Weisung der Arbeitsagentur:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-31-31b_ba034000.pdf